Die Österreichische Bundesregierung hat am 28. April 2020 ein Gesetz beschlossen, mit dem die Vielfalt des Veranstaltungsangebots in Österreich weiterhin gewährleistet werden kann. Die Veranstalter sind demnach berechtigt, für Events, die nach dem 13. März 2020 nicht zum ursprünglich geplanten Termin stattfinden können oder die abgesagt werden müssen, den Ticketpreis auch in Form eines Gutscheins zu erstatten. Durch die Ausgabe der Gutscheine erhalten Veranstalter die lebensnotwendige Liquidität, die sie für einen Fortbestand während und nach der COVID-19-Pandemie benötigen. Das schützt Käufer von den Auswirkungen eventueller Insolvenzen.
Die Veranstalter entscheiden jetzt, wie es im Falle einer abgesagten oder verschobenen Veranstaltung weiter geht und ob jetzt Veranstaltergutscheine zum Einsatz kommen oder ob andere Formen der Rückabwicklung eingesetzt werden. ländleTICKET ist nicht selbst Konzertveranstalter, sondern Ticketvermittler und Vertriebsdienstleister und damit Bindeglied zwischen Fans und Veranstaltern. Letztlich ist es aber immer der Veranstalter, der alle wichtigen Entscheidungen zur Abwicklung trifft.
Wir haben hier eine Seite für die wichtigsten Fragen und Antworten geschaffen, die wir stetig aktualisieren.