oeticket Wertgutschein

Bitte wählen Sie: Wertgutschein (als Postsendung oder als als print@home)

Di31.12.203020:00 Uhroeticket Wertgutschein (als Postsendung)
Di31.12.203022:00 Uhroeticket Wertgutschein (als print@home)

Das ideale Geschenk: Einlösbar für über 76.000 Events jährlich und auch zum Selbstausdrucken!

Sie wollen Tickets verschenken, wissen aber nicht für welche Veranstaltung? Schenken Sie sich oder Ihren Liebsten oeticket.com-Gutscheine, dann haben Sie in jedem Fall das richtige Geschenk! Bestellen Sie Ihre Gutscheine per Post so erhalten Sie ein Fanticket in Geschenkoptik, welche online, im CallCenter sowie in Vorverkaufsstellen einlösbar sind. Geburtstag vergessen oder keine Zeit um auf die Post zu warten? Gutscheine gibt es auch als ansprechendes PDF zum selbst ausdrucken, print@home Gutscheine können online sowie im CallCenter eingelöst werden.

Die oeticket.com-Geschenkgutscheine gibt es im Wert von 10, 30, 50 oder 100 Euro.

Nutzungsbedingungen

  • Der Gutschein kann nicht in bar ausbezahlt werden.

  • Gutscheine sind bis zu dem auf dem Gutschein angegebenen Ablaufdatum einlösbar. Abgelaufene Gutscheine können nach Ablauf verlängert werden.

  • Bleibt beim Einlösen eines Gutscheins ein Restbetrag offen, kann dieser ganz einfach in einer Vorverkaufsstelle oder online beglichen werden.

  • Ist der Rechnungsbetrag der Bestellung niedriger als der Wert des Gutscheins, erhalten Sie in den Vorverkaufsstellen einen neuen Gutschein mit dem Restbetrag. Falls bei der Onlineeinlösung der Rechnungsbetrag Ihrer Bestellung niedriger ist als der Wert des Gutscheins, bewahren Sie diesen einfach auf – Sie können den verbleibenden Wert mit dem gleichen Gutscheincode bei einer nächsten Bestellung einlösen.

  • Der Gutschein darf nicht veräußert werden, insbesondere ist es nicht gestattet, den Gutschein auf sogenannten Internet-Auktions-Plattformen zum Kauf anzubieten.

  • Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen führt zur Unwirksamkeit des Gutscheins. Für diesen Fall behält sich die CTS Eventim Austria GmbH das Recht vor, den zuvor gutgeschriebenen Gutscheinbetrag nachzufordern.