
Aktuelle Informationen zur Gutscheinlösung
Damit Sie bald wieder Ihre Konzerte, Theaterstücke, Kabaretts, Musicals, Shows und Sportveranstaltungen genießen können, hat die Österreichische Bundesregierung am 28. April 2020 ein Gesetz beschlossen, mit dem die Vielfalt des Veranstaltungsangebots in Österreich weiterhin gewährleistet werden kann. Häufig gestellte Fragen zur Gutscheinlösung finden Sie hier.
1. Worum geht es bei der Gutscheinlösung konkret?
Das neue Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG – sieht vor, dass für Tickets einer Veranstaltung, die aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht stattfinden kann, anstelle der Erstattung des Eintrittspreises vom jeweiligen Veranstalter auch ein Gutschein ausgestellt werden kann.
Den offiziellen Gesetzestext dazu finden sie hier.
2. Warum wurde dieses Gesetz erlassen?
Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden Kunden vor dem Totalverlust des bezahlten Eintrittspreises geschützt, da dadurch viele Veranstalter aufgrund der hohen Vorinvestitionen vor der Insolvenz bewahrt werden. Zum anderen können somit Veranstaltungen verschoben oder neu geplant werden und das vielfältige Veranstaltungsleben Österreichs bleibt auch in Zukunft erhalten.
3. Für welche Veranstaltungen ist das Gesetz anwendbar?
Für alle Veranstaltungen, die im Jahr 2020 stattgefunden hätten und die COVID-19 bedingt nicht stattfinden können. Es kommt somit auch zur Anwendung, wenn weitere Untersagungen für Veranstaltungen im Jahr 2020, d.h. bis zum 31.12.2020, erfolgen sollten. Das Gesetz gilt auch rückwirkend für alle betroffenen Veranstaltungen ab dem 13.3.2020.
4. Wo sehe ich, ob eine Veranstaltung abgesagt, bzw. verschoben wurde?
Den aktuellen Status Ihrer Veranstaltung finden Sie hier.
5. Die Veranstaltung, für die ich Tickets habe, wurde verschoben. Welche Möglichkeiten habe ich??
Die Tickets behalten für den verschobenen Termin die Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht oder umgeschrieben werden*. Kann der Käufer/die Käuferin den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann vom Veranstalter die Ausstellung eines Gutscheins verlangt werden. Im Falle von verschobenen Veranstaltungen richtet sich die Frist, in der ein Gutschein ausgestellt werden kann, nach den AGB des Veranstalters.
Eine andere Option wäre die Weitergabe des Tickets in Ihrem Familien- bzw. Freundeskreis. Sie würden damit einen wertvollen Beitrag für die Aufrechterhaltung der regionalen Veranstaltungslandschaft leisten!
*Ausgenommen von dieser Regelung sind Tickets für das Nova Rock sowie FM4 Frequency Festival 2021 – diese mussten via Ticket Swap umgetauscht werden.