Aktuelle Informationen zur Gutscheinlösung

 

Damit Sie bald wieder Ihre Konzerte, Theaterstücke, Kabaretts, Musicals, Shows und Sportveranstaltungen genießen können, hat die Österreichische Bundesregierung am 28. April 2020 ein Gesetz beschlossen, mit dem die Vielfalt des Veranstaltungsangebots in Österreich weiterhin gewährleistet werden kann. Häufig gestellte Fragen zur Gutscheinlösung finden Sie hier.



1. Worum geht es bei der Gutscheinlösung konkret?
Das neue Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG – sieht vor, dass für Tickets einer Veranstaltung, die aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht stattfinden kann, anstelle der Erstattung des Eintrittspreises vom jeweiligen Veranstalter auch ein Gutschein ausgestellt werden kann.

Den offiziellen Gesetzestext dazu finden sie hier.

2. Warum wurde dieses Gesetz erlassen?
Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden Kunden vor dem Totalverlust des bezahlten Eintrittspreises geschützt, da dadurch viele Veranstalter aufgrund der hohen Vorinvestitionen vor der Insolvenz bewahrt werden. Zum anderen können somit Veranstaltungen verschoben oder neu geplant werden und das vielfältige Veranstaltungsleben Österreichs bleibt auch in Zukunft erhalten.

 
3. Für welche Veranstaltungen ist das Gesetz anwendbar?
Für alle Veranstaltungen, die im Jahr 2020 stattgefunden hätten und die COVID-19 bedingt nicht stattfinden können. Es kommt somit auch zur Anwendung, wenn weitere Untersagungen für Veranstaltungen im Jahr 2020, d.h. bis zum 31.12.2020, erfolgen sollten. Das Gesetz gilt auch rückwirkend für alle betroffenen Veranstaltungen ab dem 13.3.2020.


4. Wo sehe ich, ob eine Veranstaltung abgesagt, bzw. verschoben wurde?
Den aktuellen Status Ihrer Veranstaltung finden Sie hier.


5. Die Veranstaltung, für die ich Tickets habe, wurde verschoben. Welche Möglichkeiten habe ich??
Die Tickets behalten für den verschobenen Termin die Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht oder umgeschrieben werden*. Kann der Käufer/die Käuferin den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann vom Veranstalter die Ausstellung eines Gutscheins verlangt werden. Im Falle von verschobenen Veranstaltungen richtet sich die Frist, in der ein Gutschein ausgestellt werden kann, nach den AGB des Veranstalters.

Eine andere Option wäre die Weitergabe des Tickets in Ihrem Familien- bzw. Freundeskreis. Sie würden damit einen wertvollen Beitrag für die Aufrechterhaltung der regionalen Veranstaltungslandschaft leisten!

*Ausgenommen von dieser Regelung sind Tickets für das Nova Rock sowie FM4 Frequency Festival 2021 – diese mussten via Ticket Swap umgetauscht werden.



6. Die Veranstaltung, für die ich Tickets habe, wurde abgesagt. Was bedeutet das für mich?
Muss eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden, kann der Veranstalter anstelle der Rückzahlung einen Gutschein über den zu erstattenden Betrag ausstellen.
Den Gutschein erhalten Sie von der Vertriebsstelle, über die Sie das Ticket bezogen haben. Bei Tickets, die Sie online gekauft haben, bekommen Sie den Gutschein automatisch per Email zugesandt. Bei anderen Vertriebsstellen erhalten Sie den Gutschein vor Ort gegen Vorweisen des Originaltickets.


7. Wie lange kann ich Gutscheine einlösen und was passiert danach?
Ein Gutschein des jeweiligen Veranstalters kann bis 31.12.2022 eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde/die Kundin die Auszahlung des verbliebenen Gutscheinwerts verlangen.

8. Ist der Gutschein übertragbar und für welche Veranstaltungen kann ich ihn einlösen?
Der Gutschein ist übertragbar und kann für alle Events des betroffenen Veranstalters eingelöst werden.


9. Was passiert, wenn der Preis der neuen Veranstaltung niedriger oder höher ist als der Gutscheinwert?
Der Gutschein wird wie ein Zahlungsmittel behandelt: Ist der Wert des neuen Tickets günstiger, verbleibt der Restwert auf dem Gutschein. Ist der Preis des neuen Tickets höher, muss die Differenz im Bestellprozess aufgezahlt werden.


10. Ab wann kann ich mir einen Gutschein ausstellen lassen?
Die Ausstellung der Gutscheine ist bereits möglich.


11. Bekomme ich einen Gutschein pro Bestellung oder für jedes einzelne Ticket?
Die Gutscheine werden pro Ticket ausgestellt und beziehen sich auf den Preis des Tickets. Bei einer Bestellung von 3 Tickets erhalten Sie somit 3 Gutscheine, die für Shows des jeweiligen Veranstalters eingelöst werden können.


12. Über welchen Betrag wird der Gutschein ausgestellt?
Der Gutschein wird bis zu einem Ticketwert (der auf dem Ticket aufgedruckte Wert) von € 70 ausgestellt. Wird dieser Betrag überschritten, wird die Differenz ausbezahlt.

Beispiel 1:
Ticketpreis: EUR 45.-
Gutschein über EUR 45.-

Beispiel 2:
Ticketpreis: EUR 88.-
Gutschein über EUR 70.-
Rückzahlung von EUR 18.-


13. Wer ist der Veranstalter?
Die Veranstalter-Informationen ist auf dem jeweiligen Ticket ersichtlich. Wichtig: ländleTICKET ist nicht Veranstalter der angebotenen Events, sondern vermittelt die Eintrittskarten für den jeweiligen Veranstalter. Sämtliche Entscheidungen über Art und Zeitpunkt der Rückabwicklung trifft der Veranstalter und weist ländleTICKET an, dies umzusetzen.